Ausbildung
Fachperson Betreuung FaBe K - Der Nachholbildungskurs in Rheinfelden
Die Nachholbildung als Vorbereitung zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ nach Artikel 32 BVV in Rheinfelden als Samstags-Kurs bei den Tagesstrukturen Rheinfelden; offen für alle interessierten Berufspersonen.
Gemäss Artikel 32 der Verordnung über Berufsbildung (BBV) besteht in der Schweiz die Möglichkeit, Personen mit langjähriger Erfahrung zum Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) zuzulassen. Hierfür gibt es einen Lehrgang - die Nachholbildung Fachperson Betreuung (FaBe Fachrichtung Kinder) - welcher als nebenberufliche Ausbildung zwei Jahre dauert und mit einer eidgenössischen Fachprüfung abschliesst (EFZ).
Voraussetzungen für die Nachholbildung FaBe K:
- mindestens 5 Jahre Berufspraxis, davon 2 bis 5 Jahre im angestrebten Beruf;
- Erfahrungsjahre berechnen sich bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung;
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Berufsbildung in der Schweiz abgeschlossen, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ od. eidgenössisches Berufsattest EBA – oder mind. Deutschstufe B1*). Sonst muss ein Deutscheinstufungstest absolviert werden;
- Zulassung zum Qualifikationsverfahren durch den Kanton;
- schriftliches Einverständnis des Arbeitgebers;
- allgemeinbildender Unterricht ABU: Falls keine Dispensation aufgrund von Vorbildung vorliegt, ist ABU vor oder während der Ausbildung zu absolvieren
*Deutschstufe B1 wird im Kanton Aargau erwartet, andere Kantone können andere B-Stufen voraussetzen.
Haben Sie Fragen? Möchten Sie sich für den Kurs in Rheinfelden anmelden?
Gerne Unterstützen wir interessierte Fachpersonen auf dem Weg der Nachholbildung zum EFZ FaBe K. Kontaktieren Sie uns.
Wie ist der Ablauf?
Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber und Kolleginnen und Kollegen. Bilden Sie sich eine Meinung, wie wichtig eine Weiterbildung FaBe K für Sie ist.
Entscheiden Sie sich bewusst dafür, in Ihre berufliche Qualifikation zu investieren! Sie erhöhen damit nicht nur Ihr Leistungsspektrum und Ihre Möglichkeiten sondern leisten Ihren Beitrag dazu, die Kinderbetreuung in unserem Land zu verbessern.
Damit Sie am Ende Ihrer Ausbildung auch das kantonale Qualifikations Verfahren (QV; Prüfung zur Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ) durchlaufen können, müssen Sie vorab die Zulassung zum QV gemäss Art. 32 BBV in Ihrem Wohnkanton beantragen.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, ob er sich an den Kurskosten beteiligen kann. Klären Sie in Ihrem Wohnkanton mögliche Kosten Beteiligungen .
Sie füllen das Anmeldeformular aus und senden es an uns.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Sie erhalten für den Kurs eine Rechnung von uns. Wir haben verschiedene Zahlungskonditionen und Sie können das Kursgeld im voraus ganz begleichen oder auch in zwei oder sechs Raten zahlen.
Besuchen Sie den Nachholbildungs Kurs konsequent (vorwiegend an Samstagen). Arbeiten Sie mit, lernen Sie und folgen Sie den Anweisungen der Lehrpersonen.
Sie werden konsequent auf das Qualifikations Verfahren vorbereitet.
Sie werden dabei unterstützt, sich auf die praktische Prüfung (VPA) vorzubereiten.
Gegen Ende des Nachholbildungs Kurses wird ein Probe-Qualifikations Verfahren durchgeführt.
Von den für Sie zuständigen Behörden wird das Qualifikations Verfahren (in der Regel am aktuellen Arbeitsplatz) durchgeführt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Qualifikations Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Behörde des eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ FaBe K).
Sie schaffen das! Und wir werden alle gemeinsam feiern…
Mit welchem Aufwand ist zu rechnen?
70 Kurstage à 8 Lektionen
(80% Präsenzpflicht)
plus Selbstlernzeit: mindestens 200 Stunden
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
| Kosten | CHF |
| Anmeldegebühr | 180.- |
| Kurskosten | Total über zwei Jahre: 8'200.- |
(pro Jahr 4'100.-) | |
| Lehrmittel Careum | 510.- |
| Gebühren für die Zulassungsprüfung bei der für Sie zuständigen Behörde | unterschiedlich, |
Änderungen vorbehalten.
