Ausbildung
Fachperson Betreuung FaBe K - Der Nachholbilungskurs in Rheinfelden
Die Nachholbilung als Vorbereitung zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ nach Artikel 32 BVV in Rheinfelden als Samstags-Kurs bei den Tagesstrukturen Rheinfelden; offen für alle interessierten Berufspersonen.
Gemäss Artikel 32 der Verordnung über Berufsbildung (BBV) besteht in der Schweiz die Möglichkeit, Personen mit langjähriger Erfahrung zum Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) zuzulassen. Hierfür gibt es einen Lehrgang - die Nachholbildung Fachperson Betreuung (FaBe Fachrichtung Kinder) - welcher als nebenberufliche Ausbildung zwei Jahre dauert und mit einer eidgenössischen Fachprüfung abschliesst (EFZ).
Voraussetzungen für die Nachholbildung FaBe K:
- mindestens 5 Jahre Berufspraxis, davon 2 bis 5 Jahre im angestrebten Beruf;
- Erfahrungsjahre berechnen sich bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung;
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Berufsbildung in der Schweiz abgeschlossen, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ od. eidgenössisches Berufsattest EBA – oder mind. Deutschstufe B1. Sonst muss ein Deutscheinstufungstest absolviert werden;
- Zulassung zum Qualifikationsverfahren durch den Kanton;
- schriftliches Einverständnis des Arbeitgebers;
- allgemeinbildender Unterricht ABU: Falls keine Dispensation aufgrund von Vorbildung vorliegt, ist ABU vor oder während der Ausbildung zu absolvieren

Haben Sie Fragen? Möchten Sie sich für den Kurs in Rheinfelden anmelden?
Gerne Unterstützen wir interessierte Fachpersonen auf dem Weg der Nachholbildung zum EFZ FaBe K. Kontaktieren Sie uns.
Wie ist der Ablauf?
Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber und Kolleginnen und Kollegen. Bilden Sie sich eine Meinung, wie wichtig eine Weiterbildung FaBe K für Sie ist.
Entscheiden Sie sich bewusst dafür, in Ihre berufliche Qualifikation zu investieren! Sie erhöhen damit nicht nur Ihr Leistungsspektrum und Ihre Möglichkeiten sondern leisten Ihren Beitrag dazu, die Kinderbetreuung in unserem Land zu verbessern.
Vor der Anmeldung zur Nachholbildung muss die Zulassung zum Qualifikations Verfahren (Prüfung zur Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses EFZ) in Ihrem Wohnkanton beantragt werden. Sie benötigen für den Beginn des Kurses mindestens eine vorläufige Zulassung zum QV.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, ob er sich an den Kurskosten beteiligen kann. Klären Sie in Ihrem Wohnkanton mögliche Kosten Beteiligungen .
Nehmen Sie mit uns per Mail Kontakt auf, wir senden Ihnen ein entsprechendes Anmeldeformular.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Sie erhalten für jedes Kursjahr (2026/2027 bzw. 2027/2028) eine Rechnung von uns, welche spätestens 30 Tage vor Kursbeginn beglichen sein muss.
Besuchen Sie den Nachholbildungs Kurs konsequent (vorwiegend an Samstagen). Arbeiten Sie mit, lernen Sie und folgen Sie den Anweisungen der Lehrpersonen.
Sie werden konsequent auf das Qualifikations Verfahren vorbereitet.
Sie werden dabei unterstützt, sich auf die praktische Prüfung (VPA) vorzubereiten.
Gegen Ende des Nachholbildungs Kurses wird ein Probe-Qualifikations Verfahren durchgeführt.
Von den für Sie zuständigen Behörden wird das Qualifikations Verfahren (in der Regel am aktuellen Arbeitsplatz) durchgeführt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Qualifikations Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Behörde des eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ FaBe K).
Sie schaffen das! Und wir werden alle gemeinsam feiern…

Mit welchem Aufwand ist zu rechnen?
70 Kurstage à 8 Lektionen
(80% Präsenzpflicht)
plus Selbstlernzeit: mindestens 200 Stunden

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Kosten | CHF |
Anmeldegebühr | 180.- |
Kurskosten | Total über zwei Jahre: 8'200.- |
(pro Jahr 4'100.-) | |
Lehrmittel Careum | 510.- |
Gebühren für die Zulassungsprüfung bei der für Sie zuständigen Behörde | unterschiedlich, |
Änderungen vorbehalten.